Stadtgemeinde Schladming

Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden)

Vorgesehener Dienstantritt: zum ehestmöglichen Termin

Aufgabenbereiche:

Anstellungserfordernisse:

Die Anstellung erfolgt vorerst befristet auf ein Jahr. Die ersten drei Monate gelten als Probemonate. Bei entsprechender Eignung ist die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen.

Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, Anwendung.

Das Mindestentgelt entspricht dem Gehaltsschema des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe a -höherer Dienst-, Entlohnungsstufe 1. Eine der Verwendung entsprechende Zulage wird gewährt. Bei anrechenbaren Vordienstzeiten bzw. bei entsprechenden Qualifikationen ist weiters eine entsprechend höhere Entlohnung möglich.

Schriftliche Bewerbungen sind unter Beilage der entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Prüfungszeugnisse, Nachweis über die bisherigen Tätigkeiten usw.) bis spätestens 15.6.2023 im Postweg an die Stadtgemeinde Schladming, Coburgstraße 45, 8970 Schladming oder per E-Mail an gemeinde@schladming.at zu richten. Nach Fristablauf eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.